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Diakonischer Betreuungsverein Dresden e.V.

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Diakonischer Betreuungsverein

Dresden e.V.

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Signet des Freistaat Sachsen Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag be­schlosse­nen Haus­halts.

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung ist das gesetzliche Vertretungsrecht, um für einen Erwachsenen rechtlich bindende Entscheidungen stellvertretend treffen zu können. Ein automatisches Vertretungsrecht von Angehörigen kennt unsere Rechtsordnung nicht.

 

Dieses gesetzliche Vertretungsrecht ist beschränkt auf diejenigen Situationen, in denen ein Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten auf längere Zeit ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann (BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1).

 

Diese Vertretungsbefugnis heißt "rechtliche Betreuung".

 

Die Vertretungsberechtigung wird durch das örtlich zuständige Betreuungssgericht

nach Abschluss eines sogenannten "Betreuungsverfahrens" erteilt.

 

Weiterführende Literatur zum Thema Rechtliche Betreuung finden Sie auch im Internet.