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Diakonischer Betreuungsverein Dresden e.V.

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So erreichen Sie uns

Diakonischer Betreuungsverein

Dresden e.V.

Deubener Str. 6

01159 Dresden

 

Tel (03 51) 318 62 0
E-Mail info@dbv-dresden.de

 

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Signet des Freistaat Sachsen Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag be­schlosse­nen Haus­halts.

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung ist das gesetzliche Vertretungsrecht, um für einen Erwachsenen rechtlich bindende Entscheidungen im Wege der unterstützenden Entscheidungsfindung oder im Bedarfsfall stellvertretend treffen zu können. Ein automatisches Vertretungsrecht von Angehörigen kennt unsere Rechtsordnung abgesehen von einem zeitlich befristeten und inhaltlich auf den engen Bereich der Gesundheitsangelegenheiten begrenztes Ehegattenvertretungsrecht nicht.

 

Dieses gesetzliche Unterstützungs- und Vertretungsrecht ist beschränkt auf diejenigen Situationen, in denen ein Erwachsener seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht (§ 1814 BGB).

 

Der Betreuer bzw. die Betreuerin nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des zu betreuunden Menschen rechtlich zu besorgen. Betreuer unterstützen die Betreuten dabei, ihre Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und machen von ihrem Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist (§ 1821, § 1823 BGB). Diese Unterstützungs- und Vertretungsbefugnis heißt "rechtliche Betreuung".

 

Die Vertretungsberechtigung wird durch das örtlich zuständige Betreuungssgericht

nach Abschluss eines sogenannten "Betreuungsverfahrens" erteilt. Die Betreuung wird nur insoweit angeordnet, als sie tatsächlich erforderlich ist und wird aufgehoben, sobald die Erfordelrichkeit entfällt. Rechtliche Betrteuer/innen sind dem Grunde nach als kurzfristige Unterstützung in schwierigen Situationen vom Gesetzgeber angedacht, können bei anhaltender Krankheit oder Behinderung aber auch langfristig zur Seite gestellt werden.

 

Zu beachten gilt, dass ehrenamtliche Betreuer/innen aus dem familiären Umkreis oder Bekanntschaft vorrangig vor beruflichen Betreuer/innen oder Vereinsbetreuer/innen eingesetzt werden. Wir sind dementsprechend für die Menschen da, die keine Person in ihrem Umfeld haben, die zur Übernahme der Betreuung bereit und geeignet ist.

 

Weiterführende Literatur zum Thema Rechtliche Betreuung finden Sie auch im Internet.