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Diakonischer Betreuungsverein Dresden e.V.

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So erreichen Sie uns

Diakonischer Betreuungsverein

Dresden e.V.

Deubener Str. 6

01159 Dresden

 

Tel (03 51) 318 62 0
E-Mail info@dbv-dresden.de

 

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Signet des Freistaat Sachsen Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag be­schlosse­nen Haus­halts.

Stellenangebote

 

Wir haben aktuell keine freien Stellenangebote.


Das Tätigkeitsfeld der rechtlichen Betreuung ist sehr umfassend und vielseitig.


Das Aufgabengebiet umfasst die rechtliche Betreuung von volljährigen Personen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig besorgen können.


Zu den festgelegten Aufgabnkreisen können je nach Situation beispielsweise gehören:


- Vermögenssorge

- Schuldenregulierung

- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

- Wohnungsangelegenheiten

- Heimangelegenheiten

- Gesundheitssorge

- Aufenthaltsbestimmung


Die Bestellung als rechtlicher Betreuer erfolgt durch das zuständige Betreuungsgericht. Voraussetzung für die Aufnahme dieser Tätigkeit ist die vorherige Bestätigung der Geeignetheit durch das Betreuungsgericht und die örtliche Betreuungsbehörde. (Dieses wird durch den Arbeitgeber organisiert.)


Erwartet werden nachweisbare rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Idealerweise verfügen Sie über einen Hochschul-, Fachschul- oder Facharbeiterabschluss auf einem der folgenden Gebiete:


- Rechtswissenschaft

- Betriebswirtschaft / Finanzwirtschaft

- Medizin / Pflege

- Vewaltungswirtschaft

- Sozialarbeit


Sie sollten sich bewerben, wenn Sie die Bereitschaft und die Fähigkeit besitzen mit psychisch Kranken und geistig oder seelisch Behinderten und deren Lebensumfeldern umzugehen und sich verantwortungsvoll für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Ihnen anvertrauten Personen innerhalb der festgelegten Aufgabenkreise einzusetzen. Dazu sind persönliche Reife, Lebenserfahrung und Teamfähigkeit nötig. Da rechtliche Betreuungen in der Regel für längere Zeiträume angeordnet werden, liegt das Einstiegsalter für Berufsanfänger aus unserer Sicht zweckmäßig in etwa zwischen Mitte Dreißig und Ende Vierzig. Wir verzeichnen in unserem Verein so gut wie keine Fluktuaktion und sind ausschließlich an langzeitlichen Mitarbeitern interessiert. Für den Fall, dass Sie nur mal etwas Neues ausprobieren wollen, bzw. Sie planen die Tätigkeit nach kurzer Zeit wieder zu wechseln, sollten Sie von einer Bewerbung Abstand nehmen.


In Abstimmung mit dem Betreuungsgericht und der örtlichen Betreuungsbehörde wird als gute Voraussetzung für den beruflichen Beginn der Betreuertätigkeit die vorherige Führung von ehrenamtlichen Betreuungen angesehen. Diesbezüglich bietet Ihnen unser Verein kompetente fachliche Begleitung beim Kennenlernen des Arbeitsgebietes an.


Da wir die Betreuungstätigkeiten ausschließlich in der Stadt Dresden und dem nahen Umland ausüben, ist es von großem Vorteil, den Wohnsitz in diesem Gebiet zu haben. Führerschein und eigener PKW sind erforderlich.